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Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wird aufgrund intern oder extern erstellten Buchführung zeitnah erstellt.
Hierbei werden insbesondere die Handels- und Steuerrechtlichen Vorschriften beachtet.
Der Jahresabschluss gibt Ihnen die Grundlage für notwendige Unternehmensentscheidungen,
für Bankengespräche oder weiteren Gesprächen gegenüber Dritten.

  • Alle notwendigen Abschlussvorarbeiten
  • Erstellung der Einnahme- Überschussrechnung bei Freiberuflern
  • Erstellung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung nebst Anhang für
    Kapitalgesellschaften unter Beachtung der einschlägigen handels- und
    steuerlichen Gesetzesvorschriften
  • Unternehmensspezifischer Erläuterungsbericht
  • Anfertigen von Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Erstellen eines Anlagespiegels und Lageberichts
  • Die Offenlegung im Bundesanzeiger

Steuerberatung Heike Eiben

Kornharpener Str. 122 a
44791 Bochum
Fon: 0234.893 893 38
Fax: 0234.893 893 88
info@steuerberatung-eiben.de

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